AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mit Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber akzeptiert. Mit Auftragserteilung wird ein Urheberrechtsvertrag geschlossen.
2. Alle fotografischen und videografischen Aufnahmen sind nach dem Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. 9. 1965 sowie den Änderungen vom Februar 2008 in der Art geschützt, dass das Urheberrecht prinzipiell beim Autor verbleibt und die Verwertungsrechte dem Auftraggeber nur im Rahmen getroffener Vereinbarungen zustehen.
3. Bei Übertragung von Abdruckrechten erstrecken sich diese nicht auf das Recht zur fotomechanischen und digitalen Vervielfältigung durch den Auftraggeber.
4. Bei Übergabe einer Auswahl von fotografischen oder videografischen Aufnahmen werden die Verwertungsrechte nur an den endgültig ausgewählten Aufnahmen übertragen. Die übrigen Aufnahmen bleiben das Eigentum von makrofoto, sind sorgfältig zu verwahren und nach Auswahl umgehend zurückzugeben. Werke, die innerhalb von vier Wochen nach Auswahl nicht zurückgegeben werden, werden wie ausgewählte Aufnahmen in Rechnung gestellt.
5. Die Bildauffassung und Gestaltung gilt als richtig, wenn keine konkreten detaillierten Vorgaben durch den Auftraggeber oder eines von ihm Beauftragten erfolgten. Die Aufnahmen gelten als ordnungsgemäß erfüllt, wenn sie nicht innerhalb von acht Tagen nach Erhalt zurückgegeben werden.
Wurden die Aufnahmen entsprechend der Vereinbarung bereits verwendet, ist eine Reklamation ausgeschlossen.
6. Liefertermine werden nach Vereinbarung akzeptiert. Bei Überschreitung stehen dem Auftraggeber keine Ansprüche zu, wenn die Gründe für die Terminabweichung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind; Schlechtwetter bei Außenaufnahmen, höhere Gewalt.
7. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat; u. a. Witterungslage, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten, Präsenz der Requisiten (soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt), Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Ansprechpartnern, Fälle höherer Gewalt.
8. Kommt ein Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht zur Ausführung, wird ein Ausfallhonorar berechnet. Die Höhe beträgt 30 % des Betrages, der bei Zustandekommen der Produktion in Rechnung gestellt worden wäre. Zuzüglich werden die Aufwendungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt.
9. Für die Produktionsleistung wird ein Honorar in Ansatz gebracht. Pauschale Preisvereinbarungen beziehen sich ausschließlich auf die fotografischen oder videografischen Leistungen ggf auf Datenaufbereitung und Bereitstellung. Alle Material- und sonstige Kosten (Locationssuche, Reisekosten, Assistenten und ähnliches ) werden gesondert in Rechnung gestellt.
10. Änderungswünsche des Auftraggebers während einer laufenden Produktion können berücksichtigt werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert berechnet.
11. Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Auftraggeber nur das Recht auf einmalige Verwendung der Aufnahmen zum vereinbarten Zweck. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten nur als getroffen, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. Jede anderweitige Wiedergabe, Reproduktion oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen Zustimmung und Honorierung.
12. Bei jeder redaktionellen Wiedergabe ist der Name des Autors anzugeben. Unterlassung erhöht das Honorar ohne Nachweis um 25 %, bei Nachweis um den Schadensbetrag.
13. Wird vom Auftraggeber oder von in seinem Verantwortungsbereich tätigen Dritten das Urheberrecht des Autors verletzt, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Entschädigung in Höhe des üblichen Preises des Vertragsgegenstandes zu leisten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Maßnahmen der elektronischen Bildbearbeitung beeinträchtigen nicht das Urheberrecht des Fotografen oder des Kameramannes. Elektronisch bearbeitete Originalaufnahmen gelten vor und nach der Bearbeitung geschützt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer prinzipiell gegen Rechte Dritter frei.
14. Bei besonders aufwendigen Produktionen behält sich makrofoto vor, erst nach Vorfinanzierung des Aufwandes mit der Produktion zu beginnen.
15. Im Auftrag entstandene Fotos und Videos können zum Zweck der Eigenwerbung verwendet werden.
16. Die Zahlung der Rechnungen hat bei Lieferung ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und andere Ersatzleistungen werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber in Zahlung genommen. Kosten, die dabei entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
17. Die Lieferung von Aufnahmen erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist Chemnitz.
19. Sollten einzelne Punkte der AGB gegen geltendes oder künftig erlassenes Recht verstoßen oder widersprüchlich sein oder werden, so wird davon nicht die Wirksamkeit der gesamten AGB beeinträchtigt. Die einzelnen Punkte sind rechtsnah zu ersetzen.
20. Abweichende Bedingungen gelten auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nur bei ausdrücklicher Zustimmung als akzeptiert.

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